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Ingenieurbauwerke

Ingenieurbauwerke

Als Ingenieurbauwerke gelten Brücken als Überführungen von Verkehrswegen, Schluchten und Gewässern, Tunnelbauwerke, Trogbauwerke, Stützbauwerke, Lärmschutzwände und alle Bauwerke, für die ein statischer Einzelstandsicherheitsnachweis erforderlich ist.
Ingenieurbauwerke bestehen je nach Errichtungszustand meist aus Stahlbeton oder Natursteinmauerwerk.
Wenn die Standsicherheit, Verkehrssicherheit oder Dauerhaftigkeit eines Ingenieurbauwerks nicht mehr gegeben ist, werden Instandsetzungsmaßnahmen notwendig.


Wir führen für Sie u.a. folgende Instandsetzungsarbeiten aus:

-   Verankerungsarbeiten
-   Bohrarbeiten (z.B. für Bauwerkserkundungen oder als Injektionsbohrungen),
-   Erd - und Tiefbauarbeiten (z.B. Böschungssicherung),
-   Mauerwerksinstandsetzung (d.h. Fugenarbeiten, Natursteinarbeiten, Steinaustausch),
-   Fundamentarbeiten (Unterfangungen),
-   Herstellung oder Überarbeitung des Geländers,
-   HDW-Hochdruck- bzw. Höchstdruckwasserstrahlarbeiten (HDW),
-   Injektion (Risse, Hohlräume oder auch Flächenabdichtung z.B. mittels Acrylatgel)
-   Reprofilierung mittels PCC, SPCC oder Spritzbeton
    (z.T. mit frühhochfesten Betonen, rückverankert, bewehrt o. unbewehrt),
-   Stahlbeton als Ortbeton (z.B. am Überbau),
-   Verbau, Wasserhaltungsarbeiten,
-   Stahlbetonfertigteile als feste Fahrbahnen.